Hello Gast,
Du hast Recht. Euer Haus ist unter bestimmten Bedingungen geschützt, sofern es angemessen ist.
Die Angemessenheit eines Grundstück oder selbstbewohnten Eigenheim hängt von bestimmten Faktoren ab. Diese da sind:
Zahl der Bewohner
Dem Wohnbedarf, wobei der Gesetzgeber selbst als Beispiel für zusätzlichen Wohnbedarf den von Behinderten, Blinde und Pflegebedürftigen nennt.
Grundstücksgröße
Hausgröße
dem Zuschnitt des Wohngebäudes
der Ausstattung des Wohngebäudes
dem Wert des Grundstücks
dem Wert des Wohngebäudes
Durch die Kombination dieser Merkmale ist die Entscheidung über den Begriff des angemessenen Haszgrundstücks im Einzelfall zu treffen. Dabei geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, daß der Wert ohne Berücksichtigung der Belastungen zugrunde gelegt wird.
Familienheime und Eigentumswohnungen sind in der Regel nicht unangemessen groß, wenn deren Wohnfläche die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigen.
Die Grenzen sind z.Z.
130 m² für Familienheime (Häuser) mit einer Wohnung.
120 m² für Eigentumswohnungen.
Die Überschreitung dieser Werte ist zulässig, wenn
sie zu einer angemessenen Unterbringung vom mehr als 4 Personen ewrforderlich sind,
die Mehrfläche zur angemessenen Berücksichtigung der besonderen oder beruflichen Bedürfnisse des WOhnungsinhabers erforderlich ist,
die Überschreitung der Quadratmeter durch eine wirtschaftlich notwendig Grundrißgestaltung bedingt ist.
häuslich Pflege geleistet wird um 20 %, demnach bei Häusern auf 156 m² und bei Eigentumswohnungen auf 144 m². In diesen Fällen kommt aber auch eine weitere Überschreitung in Betracht, wenn die ersten 3 gennanten Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sind.
Wenn Euer Haus in diesen Rahmen paßt, kannst die Sicherungshypothek vergessen; sie wäre nicht zulässig. Wie groß ist das Haus und Grundstück?
Wenn das Amt trotzdem darauf beharrt und die Hilfe einstellt, weil Du Dich weigerst, dann sofort zum Verwaltungsgericht und eine einstweilige Anordnung beantragen.
Parallel zum Staatsanwalt und eine Anzeige wegen Nötigung machen.
Nun, vielleicht sind sie auch einsichtig.