wie gehts weiter?

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wie gehts weiter?

Neuer Beitragvon nadine » Samstag 10. Juli 2004, 20:13

Hallo!

Ich bin noch bis April 2006 in Elternzeit. Ich bin alleinerziehend und erhalte derzeit HLU, weil der Vater meines Kindes keinen Unterhalt zahlt.

Vielleicht, denn so wie es aussieht, wird mein AG ein Insolvenzverfahren anmelden. Und sehr wahrscheinlich werden wir gekündigt werden. Und dann ist meine Elternzeit beendet.

Und dann wirds wahrscheinlich ziemlich hakelig für mich? Oder?

Ich bin arbeitslos, aber auch nicht richtig, weil ich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Oder muß ich mich doch zur Verfügung stellen? Das geht aber nur, wenn ich einen Betreuungsplatz für mein Kind habe und die Bestrebungen gehen, wie ich das verstanden habe, dahin, daß Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren eingeschränkt werden.

Mal abgesehen von den sonstigen Konsequenzen, die das Ende der Elternzeit hat... Ich trage wirklich ein großes Fragezeichen vor mir her.

Und irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, als strebe man eine Ungleichbehandlung der arbeitslosen Eltern von Kleinstkindern gegenüber "beruftätigen" Elternzeitlern an. Denn die müssen ja nicht arbeiten... Marginalisierung allenthalben und zwar künstlich.

Mir fällt wirklich nur ein, daß man sich in unserem Staate anscheinend am liebsten von allen verabschieden möchte, die nicht produktiv genug sind. Ob sie das mal waren, irgendwann wieder sein werden oder es einfach nicht sein können, das ist völlig egal. Und keiner schreit mehr danach, daß sich unsere Politker die Taschen vollstopfen und ständig davon faseln, daß man den Gürtel enger schnallen müsse.

Armes Deutschland, vielleicht ist die Kinderlosigkeit gut für Dich!

...die letzten beiden Absätze sind meine ureigene Meinung und nicht diskussionsfähig, weil völlig subjektiv durchfärbt...

Viele Grüßlis, Nadine!
nadine
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Registriert: Samstag 10. Juli 2004, 20:00

Arbeitsfähigkeit und Kindererziehung

Neuer Beitragvon Dummkopf » Montag 12. Juli 2004, 10:46

Hallo Nadine,

nach den derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen ist eine Arbeit nur dann zumutbar, wenn dadurch die geordnete Erziehung eines Kindes nicht gefährdet wird.
Bei Kindern unter drei Jahren mit einem alleinerziehenden Elternteil wird davon ausgegangen, dass eine Arbeit nicht zumutbar ist (§ 18 Abs. III BSHG).
Praktisch gleichlautende Regelung steht in § 10 Abs. I Ziff. 3 SGB II, also auch für die Leistungen, die Dir (wahrscheinlich) ab dem 01.01.05 zustehen, gilt also die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme, so lange Dein Kind das dritte Lebensjahr nicht vollendet hat.
Dummkopf
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