von Dummkopf » Mittwoch 7. Juli 2004, 07:45
Hallo Susi,
wenn Du das Haus verkauft hast und alle Schulden bezahlt sind, verbleibt Dir wie Du schreibst ein Betrag von 3 - 5 Tsd Euro. Dieses Geld stellt sozialhilferechtlich Vermögen dar, verhindert also zunächst mal, dass Du einen Sozialhilfeanspruch hast.
Erst, wenn Dein Vermögen die Schongrenze nicht mehr übersteigt, hast du wieder einen Anspruch auf Sozialhilfe.
Diese Schongrenze (§ 88 Abs. 2 Ziff. 8 BSHG) liegt bei mindestens 1.279,- Euro für Dich alleine, der Betrag ist nochmals zu erhöhen um 256,- Euro für Dein Kind.
Sozialämter sagen gerne, Du müsstest so und so viele Monate mit dem "übersteigenden" Vermögen auskommen. Diese Frist rechnen sie dann so aus, dass Sie die Sozialhilfesätze nehmen und ausrechnen, wie lange Dein Vermögen über der Schongrenze diese Sätze deckt. Das ist aber Blödsinn. Solange Du Vermögen hast und deshalb keine Sozialhilfe bekommst, bist Du eben kein Sozialhilfeempfänger und es geht das Sozialamt nichts an, wie Du lebst und wie schnell und für was Du Dein Vermögen verbrauchst. Es ist also z.B. sinnvoll, etwas Gutes für das Kind zu tun und sich bei der Beschaffung von dessen Bedarf nicht nur auf das Nötigste zu beschränken. Auch gegen einen kleinen Urlaub mit dem Kind wird nichts einzuwenden sein und erst recht nicht dagegen, dass Du von Deinem Vermögen besser lebst, als es Dir später von der Sozialhilfe möglich sein wird.
Du solltest allerdings nicht "übertreiben" (also z.B. mal schnell eine Weltreise für mehrere tausend Euro oder so), weil das eventuell dann schon Ärger geben könnte (Kürzung der Sozialhilfe, evtl. späterer Kostenersatz oder theoretisch auch die Herabsetzung des geschützten Vermögens). Das sind zwar in Deinem Fall nur sehr theoretische Möglichkeiten, aber ein Sozialamt könnte (wie gesagt: in Extremfällen) auf den Gedanken kommen - und Ärger bedeutet das allemal.
Wie es bei Dir jetzt mit Arbeitslosenhilfe aussieht, kann ich leider nicht sagen. Es stellt sich z.B. die Frage, ob nach der Mutterschutzfrist (während der Mutterschutzfrist solltest Du einen Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse stellen) Alhi bekommen kannst, wenn Du vorher keinen Anspruch wegen des Vermögens hatte. Auch weiß ich nicht, wie die Vermögensgrenzen bei der Alhi sind. Vielleicht kann zur Alhi hier jemand anders helfen!?
Sollte sich das alles bis in den Januar hinziehen, gilt im Prinzip das Gleiche, wobei die Vermögensfreigrenzen etwas höher sind.