darlehen und nu ärger

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darlehen und nu ärger

Neuer Beitragvon susi1975 » Dienstag 6. Juli 2004, 08:34

hallo

hoffe ich finde hier ein paar antworten.
ich bin am anfang des jahres aus arbeitsamt ausgeschieden da ich ein haus besitze... deswegen keine bedürftigkeit so das ich zum sozialamt geschickt wurde... da wurde mir ein darlehen zugesagt, solange das mit arbeitsamt zu regeln ist wegen widerspruch usw.. zu dem zeitpunkt war ich schon schwanger.. bezog seit märz den regelsatz+ 20 % schwangerschaftszuschlag... die schätzung seitens arbeitsamt über grundstück erwies sich utopisch... und ich versuche das haus zu verkaufen und bekomme nicht mal die hälfte geboten von dieser schätzung...
jetzt habe ich den endgültigen bescheid bekommen... und habe klage eingereicht...
so nun zum sozialamt... ich habe nie ein leistungsbescheid bekommen, man hat vergessen meine miete anzuweissen, das ich meine wohnung nu verlor wegen mietschuld...
man möchte mir jetzt ein darlehensvertrag mit mir aushandeln per notar, eine pfändungsabtretung... gehe nu in ein paar wochen in mutterschaftsurlaub und werde mein haus bis dahin nicht verkaufen können....
ich weiss ist ein arges durcheinander... komme selber nicht mehr klar wie und was...
achja, verkaufe ich mein haus so bin ich vermögend und fliege auch aus sozialhilfe raus, aber das ich schulden in gleicher höhe habe sieht keiner...

ich stehe da, mit gekündigter wohnung, alleine und total verwirrt...
ich hätte so viele fragen.. und weiss nicht mehr wo ich anfangen soll.... nu soll ich mein haus noch an sozie abtreten.... obwohl ich ab september die nächsten jahre sozialhilfe beziehen muss
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 6. Juli 2004, 12:35

Hallo susi,

ich gehe jetzt mal davon aus, daß Du ein Haus hast, in dem Du nicht wohnst? Denn wie sonst könntest Du Deine Wohnung wegen Mietschuld verlieren?

Weiter gehe ich davon aus, daß Du Arbeitslosengeld bezogen hast und aufgrund Deines Hauses der Antrag auf Arbeitslosenhilfe abgelehnt worden ist. Daß Du dagegen in Widerspruch gegangen bist ist erstmal ok.
Wenn das Haus angemessen ist, dann hast Du auch gute Chancen diesen zu gewinnen.

In der Zwischenzeit hat das Sozialamt Zahlungen als Darlehen geleistet, was erstmal ok ist.
Richtig wäre gewesen Regelsatz + 20 % Mehrbedarf wegen Schwangerschaft + Mietkosten (beim Haus alle Kosten ohne Tilgung)

Das Sozialamt möchte jetzt sein Darlehen sichern, indem es sich an den Verkauf des Hauses anhängt.
Wenn jedoch grundbuchtechnisch auch Schulden da sind, muß man abwarten, ob da überhaupt ein positiver Betrag für das Sozialamt rausspringt. Vielleicht hast Du ja die Vermögenswerte des Hauses auch anderweitig für die Schulden abgetreten?

aufmuntende Grüße
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re

Neuer Beitragvon susi1975 » Dienstag 6. Juli 2004, 15:47

hmmmmm... also es ist alles verzwickt..

arbeitsamt sagt, das haus hat wert x... ich habe einige besichtigungen hinter mir und ich habe grad mal 1/4 geboten bekommen, von dieser utopischen schätzung... sie beharren auf diese summe und verschiedne makler lachen über diese summe x.

wie schaut es aus... ich habe nie was bei sozie unterschrieben, und jetzt wo ich ja aus sozie nicht mehr rauskomme wegen schwangerschaft und entbindung, las ich, das darlehen kein darlehen mehr ist sondern umgewandelt wird... ich war schwanger als ich mich meldete und sagte das haus ist sehr schlecht zu verkaufen... jetzt wo 6 monate rum sind, wollen sie schnell unterschrift von mir wegen abtretung...
warum bekomme ich aussage, es muss diesen monat noch passieren?
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Neuer Beitragvon susi1975 » Dienstag 6. Juli 2004, 17:09

und was genau wird im darlehensvertrag berechnet? miete? regelsatz + 20% schwangerschaftszuschlag? da ich nie ein leistungsbescheid bekommen habe...

was genau muss ich zurückzahlen?

danke für die schnelle antwort vorhin ;-)))
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 6. Juli 2004, 23:42

Hallo Susi,

die 6 Monatsfrist gilt in Deinem Falle nicht, da Du Hilfe wegen z.Z. nicht verwertbarem Vermögen erhälst. Da spielt der Zeitfaktor keine Rolle.

Zurückzahlen mußt Du nur, was Du tatsächlich bekommen hast, sofern Dein Vermögen so hoch ist, wie das was Du tatsächlich bekommen hast. Ist es geringer, dann mußt Du eben nur den entsprechenden Teil zurückzahlen.
Deine Sozialhilfe setzt sich aus Regelsatz + 20% MB (ab 13. Woche) + Miete zusammen.

Was das AA wegen des Wertes sagt, ist nicht entscheidend. Es kommt auf den tatsächlich zu erzielenden Preis an.
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Neuer Beitragvon susi1975 » Mittwoch 7. Juli 2004, 02:58

danke sehr für die antwort...

noch eine frage.. sozialamt sagte, das ich rausfalle aus der hilfe wenn ich das geld bekommen habe (kann ich verstehen, ich bin dann ja nicht mehr hilfesuchend)
aber was ist wenn ich zum bsp haus diesen monat noch verkaufe und dann meine schulden ablöse... privatkredite, dispo und das alles... dann habe ich wenn es hochkommt noch ca 3-5 tausend euro... was mache ich bis zum mutterschaftsurlaub der im september beginnt... muss ich mich arbeitslos wieder melden? der august ist ja noch da....
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Schonvermögen beachten

Neuer Beitragvon Dummkopf » Mittwoch 7. Juli 2004, 07:45

Hallo Susi,
wenn Du das Haus verkauft hast und alle Schulden bezahlt sind, verbleibt Dir wie Du schreibst ein Betrag von 3 - 5 Tsd Euro. Dieses Geld stellt sozialhilferechtlich Vermögen dar, verhindert also zunächst mal, dass Du einen Sozialhilfeanspruch hast.
Erst, wenn Dein Vermögen die Schongrenze nicht mehr übersteigt, hast du wieder einen Anspruch auf Sozialhilfe.
Diese Schongrenze (§ 88 Abs. 2 Ziff. 8 BSHG) liegt bei mindestens 1.279,- Euro für Dich alleine, der Betrag ist nochmals zu erhöhen um 256,- Euro für Dein Kind.
Sozialämter sagen gerne, Du müsstest so und so viele Monate mit dem "übersteigenden" Vermögen auskommen. Diese Frist rechnen sie dann so aus, dass Sie die Sozialhilfesätze nehmen und ausrechnen, wie lange Dein Vermögen über der Schongrenze diese Sätze deckt. Das ist aber Blödsinn. Solange Du Vermögen hast und deshalb keine Sozialhilfe bekommst, bist Du eben kein Sozialhilfeempfänger und es geht das Sozialamt nichts an, wie Du lebst und wie schnell und für was Du Dein Vermögen verbrauchst. Es ist also z.B. sinnvoll, etwas Gutes für das Kind zu tun und sich bei der Beschaffung von dessen Bedarf nicht nur auf das Nötigste zu beschränken. Auch gegen einen kleinen Urlaub mit dem Kind wird nichts einzuwenden sein und erst recht nicht dagegen, dass Du von Deinem Vermögen besser lebst, als es Dir später von der Sozialhilfe möglich sein wird.
Du solltest allerdings nicht "übertreiben" (also z.B. mal schnell eine Weltreise für mehrere tausend Euro oder so), weil das eventuell dann schon Ärger geben könnte (Kürzung der Sozialhilfe, evtl. späterer Kostenersatz oder theoretisch auch die Herabsetzung des geschützten Vermögens). Das sind zwar in Deinem Fall nur sehr theoretische Möglichkeiten, aber ein Sozialamt könnte (wie gesagt: in Extremfällen) auf den Gedanken kommen - und Ärger bedeutet das allemal.

Wie es bei Dir jetzt mit Arbeitslosenhilfe aussieht, kann ich leider nicht sagen. Es stellt sich z.B. die Frage, ob nach der Mutterschutzfrist (während der Mutterschutzfrist solltest Du einen Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse stellen) Alhi bekommen kannst, wenn Du vorher keinen Anspruch wegen des Vermögens hatte. Auch weiß ich nicht, wie die Vermögensgrenzen bei der Alhi sind. Vielleicht kann zur Alhi hier jemand anders helfen!?

Sollte sich das alles bis in den Januar hinziehen, gilt im Prinzip das Gleiche, wobei die Vermögensfreigrenzen etwas höher sind.
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Neuer Beitragvon Cato » Mittwoch 7. Juli 2004, 08:39

Hallo,

die Schonvermögensgrenze bei ALH (und ab 2005 ALG II) liegt bei 200 Euro mal Lebensalter. Also erheblich höher als bei Sozialhilfe.

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Neuer Beitragvon susi1975 » Mittwoch 7. Juli 2004, 08:43

also wäre ein möglichkeit, das ich mich im august dann arbeitslos melde?
da ich das schonvermögen nur noch habe....

aber arbeitsamt hatte mich wegen vermögen abgewiesen.... wenn ich belege den verkauf und das ich schulden abgelöst habe.... dann bekomme ich das geld wieder? und gehe von Alhi in mutterschaft????

an dummkopp: ich habe noch nichts für das baby, weder bettchen noch anziehsachen ;-) ich will ja nicht alles neu haben, aber ein schlafplatz sollte schon da sein....
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Antrag je früher, je besser

Neuer Beitragvon Dummkopf » Mittwoch 7. Juli 2004, 13:35

Hallo Susie,

Du solltest natürlich sehr genau dokumentieren (und später belegen können), wofür Du das Geld ausgegeben hast.
Dabei ist es selbstverständlich auch problemlos möglich, für Dein Kind neue und gute Sachen zu kaufen, die vielleicht auch etwas länger halten.

Wenn Dein Vermögen die Grenze (wie Cato ja schreibt Lebensalter mal 200,- Euro) demnächst erreicht, solltest Du beim AA Alhi beantragen und darauf hinweisen, dass Dein Vermögen (demnächst) die Schongrenze nicht mehr übersteigt.
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Neuer Beitragvon Moderator » Mittwoch 7. Juli 2004, 16:46

Hallo Susi,

das Schonvermögen sagt aus, welcher Betrag verschont bleibt - man/frau muß dieses Geld nicht anrühren, um seinen shr Bedarf zu decken.

Zum Schonvermögen ist immer die shr Hilfeleistung hinzuzurechen. Erst wenn das Vermögen diesen Betrag (SV+SH) übersteigt, dann gibt es keine Hilfe.

Beispiel:
Dein (Frau + Kind) shr Bedarf beträgt 1.050 €.
Dein verwertbares Vermögen beläuft sich auf 1.850 €.
Das Schonvermögen beträgt 1.535 €.

Also hast Du noch einen Hilfeanspruch 171,25 €. Wenn Du außer Kindergeld keine weiteren Einnahmen hast.
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Neuer Beitragvon susi1975 » Donnerstag 8. Juli 2004, 11:00

vielen dank für die antworten.. es hat mir schon geholfen ;-)))

habe schon wieder einen neuen sachverhalt eingestellt.. ich hoffe ihr könnt mir da genauso helfen, da mir die zeit davon rennt...
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