wasserkosten

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wasserkosten

Neuer Beitragvon putenschnitzel » Sonntag 4. Juli 2004, 06:10

In der bisherigen SH werden Kaltwasserkosten mit den Wohn-Nebenkosten erstattet.
Bekomme Fragen darüber, dass es mit dem ALG II nur noch eine Pauschale für Kaltmiete und Heizung gibt.
Die restlichen Nebenkosten wie Wasser und Hausmüll wären aus dem Regelsatz zu zahlen.
Weiß jemand Genaueres darüber?
Ein Hammer wär's ja, wenn man bedenkt, wie unterschiedlich, und gebietsweise enorm hoch (Brandenburg) die Wasserkosten sind.

LG
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Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Sonntag 4. Juli 2004, 11:07

Ich hoffe das die ganzen Nebenkosten übernommen werden. Heißt ich weiß das noch nicht! Alles andere wäre echt der Hammer.

MFG
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Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 4. Juli 2004, 12:13

Hallo Putenschnitzel,

daß sich wegen des ALG II Fragen ergeben ist klar, wenn man sich das Hickhack deswegen anschaut.

Aber auch klar ist, daß sich diesbezüglich (Miete) nichts ändern wird; zumindest solange nicht, bis das Grundgesetz geändert ist.
Demnach ist eine pauschale Miete rechtswidrig.

Das ALG II beinhaltet lediglich den Regelsatz in Höhe von 345,00 Euro (West). Dafür zuständig ist der Bund.
Die Miete muß über die Kommunen (Sozialhilfeträger) sichergestellt werden. Dafür erhalten sie vom Bund eine Entschädigung von ca. 3,2 Milliarden €.

Es sind grundsätzlich die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Dazu gehören:

Miete
Nebenkosten:
Grundsteuer
Versicherungen
Hauswart, Hausreinigung, Ungezieferkämpfung
Wasser- und Abwasserkosten
Fahrstuhlkosten
Müllabfuhr Straßenreinigung
Allg. Strom und Beleuchtung
Schornsteinfeger
Gemeinschaftsantenne
Sonstige Betriebskosten

Heizung
Warmwasserkosten

Da die Warmwasserkosten jedoch schon im Regelsatz (bei der Sozialhilfe) berücksichtigt werden, werden die SHT die Warmwasserkostenanteile aus den zu berücksichtigenden Unterkunftskosten herausrechnen.

Grundsätzlich kann ich jedem nur raten, bei der Berücksichtigung von Unterkunftskosten durch das Sozialamt, den Rechtsweg zu beschreiten, da es sehr viele Unklarheiten im Bereich ALG II gibt und die Sachbearbeiter für ihr rechtswidriges Verhalten einschlägig bekannt sind.
Zuletzt geändert von Moderator am Sonntag 4. Juli 2004, 18:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Neuer Beitragvon putenschnitzel » Sonntag 4. Juli 2004, 17:07

Besten Dank für eure Antworten.

LG
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