öllig verschuldet war ich gezwungen mein Studium abzubrechen und habe im Oktober 2006 ALG II beantragt, was mir bis zum 28.02.2006 bewilligt wurde. Nachdem ich von dem für mich zuständigen Leistungsträger eine Zusicherung zum Umzug bekommen habe, bin ich im Februar 2007 in eine andere Stadt umgezogen. Damit fing der Ärger an. Die „neue“ ARGE verweigert mir (wegen fehlender Mitwirkung) die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nun seit fast einem halben Jahr.
Bei Antragstellung habe ich mich geweigert dem Sachbearbeiter die ungeschwärzten Kontoauszüge der letzten drei Monate zum Kopieren und Abheften zu überlassen, Allerdings habe ich ihm die ungeschwärzten Kontoauszüge zur Einsicht vorgelegt und ihm Kopien zum Abheften gegeben, auf dem die Verwendungszwecke der Sollpositionen geschwärzt waren. Obwohl der Sachbearbeiter die ungeschwärzten Originale eingesehen hat - was schon ein Entgegenkommen meinerseits war -, vermutet die ARGE verstecktes Vermögen bei mir, denn ohne eine Speicherung meiner Einnahmen und Ausgaben, ist eine Prüfung des Leistungsanspruches nicht möglich.
Daher bin ich zum Rechtsanwalt gegangen und habe beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung und Prozesskostenhilfe gestellt. Dieser ist sowohl in der ersten Instanz und nachdem ich meine monatlichen Einnahmen und Ausgaben offen legen musste, auch vor dem Landessozialgericht abgelehnt worden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 SGG). Damit sind mir nun so ziemlich die Hände gebunden. Zumal von der Arge und vom Gericht übergangen worden ist, dass ich die Kontoauszüge (wiederwillig) ungeschwärzt vorgezeigt habe, jedoch nicht kopieren und abheften lassen wollte.
Meine finanzielle Situation sieht so aus, dass beide Girokonten, die ich besitze, bis zur Dispositionsgrenze überzogen sind und auch noch anderweitig Schulden bestehen. Im März und April habe ich für kurze Zeit eine schlecht bezahlte Arbeit gefunden, von der ich zumindest die Miete zahlen konnte. Nun lebe ich von meiner Kreditkarte mit einem Kreditrahmen von 2000,- EUR. Krankenversichert bin ich übrigens nicht mehr. Dabei muss ich dringend zum Arzt. Als ich dem Landessozialgericht meine Einnahmen und Ausgaben offengelegt habe, war die Kreditkarte bereits mit ca. 1200,- EUR belastet. Das Landessozialgericht hat darum folgendermaßen reagiert (Ausschnitt des Beschlusses):
„Bereits ein Anordnungsgrund ist nicht glaubhaft gemacht. Es ist nicht ersichtlich, dass der Antragstellerin schwere unzumutbare Nachteile entstehen, wenn die begehrte einstweilige Regelung nicht getroffen wird. Die Wohnung der Antragstellerin ist nach ihrem eigenen Vortrag vom 23.05.2007 nicht gekündigt. Da sie mit der Mietzahlung nach eigenem Vorbringen derzeit lediglich einen halben Monat in Verzug ist, ist auch nichts dafür ersichtlich, dass eine Kündigung ihrer Wohnung unmittelbar bevorsteht. Überdies verfügt die Antragstellerin über genügend finanzielle Mittel, um ihren Lebensunterhalt ebenfalls derzeit noch aus eigener Kraft zu bestreiten. Denn aus dem Kreditrahmen ihrer Kreditkarte, stehen der Antragstellerin nach eigenem Bekunden noch 808,90 Euro zur Verfügung. Eine existentielle gegenwärtige Notlage, die die Annahme eines Anordnungsgrundes rechtfertigen würde, ist deshalb nicht glaubhaft gemacht.“
(Den gesamten Beschluss, kann ich jedem, den es interessiert, als PDF zukommen lassen).
Das ist doch ein schlechter Scherz oder?. Ich muss erst obdachlos werden und sämtliche Kredite (Geld, was mir nicht gehört), die ich bekommen könnte verbraten, um einen Anordnungsgrund glaubhaft zu machen und Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen?
Zwischenzeitlich habe ich mich an den Datenschutzbeauftragten des Bundes (bisher keine Reaktion) und an den Petitionsausschuss gewandt. Außerdem habe ich bei der ARGE einen Antrag auf Vorschussleistungen nach § § 42 SGB I und einen Antrag auf Schuldnerberatung nach § 16 SGB II gestellt. Der Antrag ist noch in Bearbeitung.
Da ich absolut nicht mehr weiter weiß und Angst habe demnächst unter der Brücke zu leben oder ernsthaft zu erkranken, bin ich am 14.06.2007, mit einem Zeugen und sämtlichen ungeschwärzten Kontoauszügen vom Oktober bis jetzt, zur ARGE gegangen und habe denen gesagt, dass sie mir zumindest ab jetzt (nicht mal rückwirkend) Leistungen zahlen sollen. Dieses sei nicht möglich, sagte man mir, denn die Prüfung des Petitionsausschusses sei erst bis zum 31.07.2007 abgeschlossen. Das bedeutet, wenn sie mir den Vorschuss nicht gewähren, stehe ich, sofern ich keine Arbeit finde, noch mindestens bis zum 31.07.2007 ohne Geld da. Soviel zum Thema Sozialstaat. Hat jemand einen Rat?
Entschuldigt bitte; der Platz hatte nicht ausgereicht, um alles Wichtige zu schreiben